Infos zur Ausbildung
Die duale Glaserausbildung
Deine Ausbildung zur/zum Glaser/in ist sehr vielseitig. Die Zeiten, in denen nur Glas geschnitten und mit Kitt in Fensterrahmen eingesetzt wurden, sind lange vorbei. Durch moderne Werkstoffe, Beschlag- und Haltersysteme, spezielle Klebeverfahren und natürlich die Elektronik hat sich der Beruf stark gewandelt. Um Dich optimal auf die Anforderungen vorzubereiten, gibt es die sogenannte duale Ausbildung. Das bedeutet, dass Du nicht nur im Betrieb die Praxis lernst, sondern auch theoretische Grundlagen in der Berufsschule vermittelt bekommst. Ergänzend gibt es Lehrlänge in der Ausbildungswerkstatt der Glaser-Innung Hamburg, die Dein Wissen erweitern, denn nicht jeder Betrieb kann alle Lernfelder abdecken.
Gehalt und Urlaub
Ausbildungsvergütung ab 1.8.2024:
Im 1. Ausbildungsjahr 800,- Euro
Im 2. Ausbildungsjahr 960,- Euro
Im 3. Ausbildungsjahr 1.150,- Euro
Viele Betriebe geben einen Fahrkostenzuschuss zum HVV-Ticket dazu.
Arbeitszeit: 39 Stunden wöchentlich
Urlaub: Hier gilt die Regelung Deines Ausbildungsbetriebs, mindestens jedoch der gesetzliche Anspruch.
Berichtsheft: Im Glaserhandwerk gibt es die Möglichkeit, dieses digital zu führen (digitales Berichtsheft)
Berufsschule
Die BS 08 (ehemals G19) ist eine von 30 berufsbildenden Schulen in Hamburg. Sie ist als Fachberufsschule Bautechnik für die Ausbildung der Auszubildenden in den Berufen der Bauwirtschaft in Hamburg zuständig. Der Berufsschulunterricht findet in der Gewerbeschule im Billwerder Billdeich in Hamburg-Bergedorf statt. Das erste Lehrjahr geht zweimal wöchentlich zur Schule, das zweite und dritte Lehrjahr einmal wöchentlich. Hier lernst überwiegend die theoretischen Grundlagen, die Du als Glaser brauchst.
Ausbildungswerkstatt
Die BS 08 (ehemals G19) ist eine von 30 berufsbildenden Schulen in Hamburg. Sie ist als Fachberufsschule Bautechnik für die Ausbildung der Auszubildenden in den Berufen der Bauwirtschaft in Hamburg zuständig. Der Berufsschulunterricht findet in der Gewerbeschule im Billwerder Billdeich in Hamburg-Bergedorf statt. Das erste Lehrjahr geht zweimal wöchentlich zur Schule, das zweite und dritte Lehrjahr einmal wöchentlich. Hier lernst überwiegend die theoretischen Grundlagen, die Du als Glaser brauchst
Verkürzung der Ausbildungsdauer
Wer seine Ausbildungszeit verkürzen möchte, hat zwei Möglichkeiten:
- Verkürzung der Ausbildungsdauer durch berufliche Vorbildung oder einen entsprechenden Schulabschluss
- Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Die Verkürzung der Ausbildungszeit wird normalerweise bei Abschluss des Lehrvertrages vereinbart. Die Lehrzeit kann um 6 oder 12 Monate verkürzt werden, wenn:
- Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder gleichwertiger Abschluss (bis 6 Monate)
- Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder abgeschlossene Berufsbildung (bis 12 Monate)
- Im Einzelfall wegen des Lebensalters von mind. 21 Jahren
- Fachlich einschlägige Lernleistungen hochschulischen Umfangs
- Berufliche Grundbildung
Die Verkürzungen müssen vom Betrieb und vom Auszubildenden bei der Handwerkskammer Hamburg beantragt werden.
Eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung ist während der Ausbildungszeit möglich, wenn der Auszubildende überdurchschnittlich gute Leistungen erbringt. Voraussetzungen dafür sind:
- Überdurchschnittliche Noten im Betrieb und in der Berufsschule (Überdurchschnittliche Leistungen liegen vor, wenn der Notendurchschnitt im letzten Zeugnis der Berufsschule besser als 2,5 ist)
- Zwischenprüfung mit überdurchschnittlicher Leistung (Überdurchschnittliche Leistungen liegen vor, wenn der Notendurchschnitt in der Zwischenprüfung besser als 2,5 ist)
- Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes (Leistungsnachweis über die überdurchschnittliche Leistung des Azubi und darüber, dass dieser die Inhalte der Lehre in der verkürzten Zeit lernen wird)
- vollständiges Berichtsheft
Der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit ist durch den Auszubildenden 6 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin schriftlich bei der Innung (Gesellenprüfungsausschuss) einzureichen.
Die Ausbildungszeit kann um 6 Monate verkürzt werden. Gesellenprüfungen finden nur im August und im Februar statt. Der Gesellenprüfungsausschuss entscheidet über die vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- formloser Antrag
- Zeugnis Schule
- Zeugnis Zwischenprüfung
- Bescheinigung Betrieb
- Berichtsheft in digitaler Form
Die kompletten Unterlagen sind in digitaler Form per Mail an gpa@glaser-hamburg.de einzureichen.
Die gesamten Richtlinien der HWK zur Verkürzung der Ausbildungsdauer gibt es hier