Asbest im Fensterkitt
Seit einiger Zeit ist immer öfter die Rede von Asbest im Fensterkitt. Viele Glaser und deren Kunden sind verunsichert und wissen daher nicht genau, was nun zu unternehmen ist.
Bis etwa 1990 wurde Asbest in vielen Kittsorten verbaut. In den häufig benutzten Fensterkitten in recht überschaubaren Mengen von bis zu 5%, jedoch vor allem im Gewächshausbau eingesetzten Bitumkitten sogar bis zu 40%. Durch das Verbot von Asbest 1993 sind alle danach produzierten Kitt asbestfrei.
Einige Fälle in der Bundesrepublik haben nun gezeigt, dass bei Arbeiten mit asbesthaltigem Kitt große Mengen der krebserregenden Fasern freigesetzt werden können. Dies gilt es in Zukunft zu verhindern. Daher ist besondere Vorsicht geboten, wenn es an die Bearbeitung von Kittfälzen geht.
Generell muss bei altem Kitt davon ausgegangen werden, dass er asbesthaltig ist, sofern nicht eine Probe untersucht und als asbestfrei eingestuft wurde. Das bedeutet, dass diese Arbeiten unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden müssen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass Asbestfasern in die Umwelt gelangen oder der Monteur diese einatmet.
Selbst die Entnahme einer Probe darf nicht einfach so durchgeführt werden. Hierfür muss eine Berechtigung in Form eines Sachkundenachweises nach TRGS 519 (kleiner Asbestschein) vorliegen.
Da Asbest im Kitt im eingebauten Zustand relativ fest gebunden ist, gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem einfacheren Verfahren diesen zu bearbeiten. Dieses Verfahren wurde vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks (BIV) in Zusammenarbeit mit einigen Landesverbänden entwickelt und im letzten Jahr an diversen Baustellen und Werkstätten versuchsweise durchgeführt. Immer unter der Aufsicht der Berufsgenossenschaften, die mit Messungen die Fasern aufgenommen und ausgewertet hat.
Um dieses Verfahren anwenden zu dürfen, ist ein Sachkundenachweis nach TRGS 519 notwendig. Auch die Glaser-Innung Hamburg bietet diese Schulung an. Mit der Teilnahme an dieser zweitägigen Schulung, die mit einer Prüfung und der Zertifizierung zum anerkannten „kleinen Asbestschein“ endet, dürfen die Teilnehmer auch asbesthaltige Kittfenster reparieren, sanieren und entsprechende Kittproben entnehmen.
Es ist zu beachten, dass dieses Zertifikat personengebunden ist und nicht für einen ganzen Betrieb zählt. Nur die geschulten Personen dürfen diese Arbeiten durchführen.
Das vereinfachte Verfahren für den Fensterkitt (nicht den stark asbesthaltigen Bitumkitt) erleichtet es den Betrieben erheblich, asbesthaltigen Kitt fachgerecht aus dem Falz zu entfernen. Komplette „Einhausungen“ sind in den meisten Fällen nicht mehr notwendig. Es bedarf zwar einer speziellen Ausrüstung und einer aufwendigeren Durchführung als bei einer normalen Reparatur, jedoch in einem Maß, welches ohne riesigen Aufwand durchführbar ist. Sobald dieses Verfahren auch seine letzten behördlichen Hürden genommen hat, werden alle zertifizierten Betriebe mit dieser Durchführung vertraut gemacht und können es anwenden.
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Die so gekennzeichneten Betriebe haben an dem Asbest-Sachkundelehrgang teilgenommen.