Empfehlung zur Lohnvergütung

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung der Landesinnung des Glaserhandwerks Hamburg am 16. Mai 2024 wird folgende Verbandsempfehlung ab 1. Juni 2024 wirksam.

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1. Räumlich:

Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg

2. Fachlich:

Alle Betriebe des Hamburger Glaserhandwerks

3. Persönlich:

Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer des Hamburger Glaserhandwerks

 

§ 2 LÖHNE

Lohngruppen

Prozent

Stundenlohn

1 Meister

113%

20,30€

2 Fachvorarbeiter

105%

18,90€

3 Glasergeselle/Ecklohn

100%

18,00€

4 Geselle

96%

17,30€

5 Junggeselle

90%

16,20€

6 Glaserhelfer

74%

13,30€

 



 

Lohngruppe 1 (Meister)

Arbeitnehmer mit Meisterbrief

  • Eigenverantwortliche Betreuung von Baustellen
  • Beaufsichtigen und Führen von Mitarbeitern
  • Verantwortungsvolle Aufgabenbereich mit eigenverantwortlichen Entscheidungen
  • Übernahme der Ausbildung von Auszubildenden


Lohngruppe 2 (Fachvorarbeiter)

Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung im Glaserhandwerk und mind. 5-jähriger Tätigkeit 

  • Selbstständige Ausführung organisatorischer Arbeiten
  • Spezialkenntnisse durch umfangreiche Weiterbildung
  • Übernahme von hochwertigen Tätigkeiten


Lohngruppe 3 (Glasergeselle/Ecklohn)

Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung und mind. 3-jähriger Tätigkeit

  • Selbstständige Ausführung von qualifizierten Arbeiten
  • Erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten


Lohngruppe 4 (Geselle)

Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung und mind. 2-jähriger Tätigkeit 

  • Ausführung von glaserspezifischen Aufgaben
  • Allgemeine berufsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten


Lohngruppe 5 (Junggeselle)

Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung im Glaserhandwerk 

  • Ausführung von Arbeiten, die eine Ausbildung im Glaserhandwerk erfordern


Lohngruppe 6 (Glaserhelfer)

Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung im Glaserhandwerk 

  • Ausführung von Arbeiten unter Anleitung nach Anweisung und Anlernung
  • Vorkenntnisse im Glaserhandwerk (z.B. nicht abgeschlossene  Lehre)
  • Geringe berufsspezifische Kenntnisse

Die Lohngruppen 1 bis 5 setzen eine Fahrerlaubnis der Klasse B voraus.

 

§ 3 ARBEITSZEIT

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

 

 § 4 INKRAFTTRETEN UND BESCHLUSSDAUER

Diese Verbandsempfehlung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung verändert oder aufgehoben werden.

Hamburg, den 16. Mai 2024

Karsten Sommer
1. Obermeister