Asbest-Sachkundelehrgang                                                                                                    


Bis 1993 wurde Asbest einigen Fensterkitten beigemischt. Da ohne Laboranalyse dieser nicht erkennbar ist und daher generell von asbesthaltigem Kitt ausgegangen wird, muss eine Probenanalyse zur Aufklärung erstellt werden. Bereits diese Probenentnahme bedarf des Sachkundennachweises gem. TRGS 519.
 
Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden ohne die entsprechende Asbestsachkunde in Verbindung mit der TRGS 519 verboten.
 
Eine Missachtung kann erhebliche finanzielle Konsequenzen zur Folge haben.
 
Durch den Erwerb des kleinen Asbestscheins im Glaserhandwerk stellen Sie sich dieser neuen Herausforderung, schützen sich vor den Konsequenzen eines Verstoßes und schaffen sich eine zusätzliche Ertragsmöglichkeit, da die Versicherer oder Auftraggeber die höheren Kosten der TRGS 519 für entsprechende Leistungen übernehmen müssen.
 
 
Inhalte:
Personelle Anforderungen und organisatorische Notwendigkeiten Sicherheitstechnische Maßnahmen und Verfahren Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Kleiner Asbestschein:
Erwerb des behördlich beurkundeten Sachkundenachweises (nach bestandener Prüfung) 

Ihr Vorteil: 
Asbesthaltige Fenster dürfen repariert und saniert, entsprechende Kittproben entnommen werden

Referenten:  Klaus Bartels,

Termine:

nächster Asbest-Sachkundelehrgang: 3. und 4. März 2020  Anmeldung